Entwässerunganlagenbau
Das Handling von Wasser sowie in der Versorgung und Entsorgung gewinnt im Verlauf der nächsten Jahre immer mehr an Bedeutung. Die Entwässerung von Gebäuden und von versiegelten Oberflächen ist heute wesentlicher Bestandteil des Wassermanagement unserer Siedlungsflächen. Die hierfür anzuwendende Technik erfordert eine genaue Auslegungsplanung und Installation.
Wir installieren Versickerungs- und Druckentwässerungsanlagen.
Die frei verfügbare Ressource Wasser (Regenwasser) kann im Haushalt oder Garten nutzbar integriert werden oder kann nachhaltig langsam versickern (Retention).
Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetz, im März 2010, hat zur Folge, dass wir gezwungen sind Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt zu betrachten. D.h. die Möglichkeiten der ortsnahen Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächengewässer sind zu prüfen bzw. vorrangig zu nutzen.
Druckentwässerungsanlagen
Durch Druckentwässerungsanlagen wird Abwasser aus einem Sammelschacht gegen ein Gefälle in eine Sammelleitung gepumpt. In der Regel beinhalten die Systeme Stichleitungen, Sammelschächte, Sammelleitungen und Pumpstationen.
Jeder Haushalt verfügt über einen Anschluss an das kommunale Abwassernetz. Wenn kein freies Gefälle vorhanden ist oder die Bodenbeschaffenheit es nicht erlaubt einen Freispiegelkanal zu installieren, dann sind Druckentwässerungssysteme die wirtschaftlichste Alternative.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
- Fremdwasser (z.B. Niederschlagswasser) ist zu trennen vom häuslichen Abwasser bei Druckentwässerung
- Dimensionierung der Rohrleitung und Pumpe, nach der zu erwartenden Abflussmenge (Mindestdurchmesser DN 32)
- Einbau von Zusatzeinrichtungen (Belüftung / Spüleinrichtung bei Überschreitung der Vorgaben aus DIN EN 1671
Regenwasserversickerung
Laut Paragraph 54 des Brandenburgischen Wassergesetzes ist Niederschlagswasser zur Versickerung oder zum Einleiten in ein Oberflächengewässer freigegeben, insofern es nicht verunreinigt ist.
Von folgenden Flächen darf Niederschlagswasser versickert werden:
- nichtmetallischen Dachflächen, ohne Verblechung und Dachrinnen
- Blei-, Kupfer- und Zinkdächer bis zu einer Größe von max. 50m²
- Wegeflächen, Radwegen, Hofflächen und Pkw-Stellflächen in Wohngebieten
- Straßenflächen mit einer maximalen Verkehrsdichte von max. 500 Kraftfahrzeugen
Die Versickerung des Niederschlagswassers von o.g. Flächen erfolgt über die belebte Bodenzone. Mittels einer Flächenversickerung, Muldenversickerung oder eine Kombination aus Mulden- und Rigolenversickerung.
In Ausnahmefällen ist auch eine Schachtversickerung möglich.
Versickerungsanlagen sind in Funktion zu halten, d.h. bei einer begrünten Flächen- oder Muldenversickerung ist die Begrünung zu erhalten. Damit ist die dauerhafte Retentionswirkung und die Reinigung des Niederschlagswasser sichergestellt